NLP-SCHÜTZE Psychotherapie  NLP-SCHÜTZE

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Mag. Peter Schütz, M.Sc.

Gesundheitspsychologe und Psychotherapeut
Wirtschaftsmediator und Supervisor
Trainer im ÖAGG, DG & GD, ÖTZ NLP& NLPt, EMDR Institut Österreich
Tel 0676 849 112 18, email: friendly@schuetz.at

Vollständiger Lebenslauf (Download)

Mag. Peter Schütz

Gesetzliche Definition Psychotherapiegesetz

§ 1. (1) Die Ausübung der Psychotherapie im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewußte und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern.

Diskretion

Was immer Sie in einer psychotherapeutischen oder psychologischen Sitzung erzählen, steht unter den strengen Verschwiegenheitsbestimmungen des Psychotherapie- bzw. Psychologengesetzes.

Praxisorte sind je nach Vereinbarung

entweder in der Stadt, 1090 Wien, Widerhofergasse 4 oder
am Stadtrand, Ferdinand Raimundgasse 10, A 2345 Brunn am Gebirge (www.schuetz.at/b)

Finanzielle Organisation

Ein Erstgespräch im Ausmass von 20 Minuten ist unentgeltlich, wenn Sie sich innerhalb dieser 20 Minuten entscheiden, die Psychotherapie nicht zu beginnen.

Das Honorar beträgt im Regelfall € 120,- pro Stunde, die Gebietskrankenkasse refundiert € 21,80. Psychotherapiehonorare sind meist als ausserordentlich Belastung steuerlich absetzbar. Die Stunde ist auch zu bezahlen, wenn nicht bis 24 Stunden vorher storniert wird (ausgenommen ärztlich bestätigte Erkrankung/Unfall).

Bitte bringen Sie bis spätestens zur zweiten Sitzung die Bestätigung eines praktischen Arztes mit, dass gegen Psychotherapie kein Einwand besteht, ansonsten refundiert die Kasse nicht!

Antrag auf Kostenzuschuss:
Vor der 5. Stunde muss der Psychotherapeut den Antrag unterschreiben und Sie müssen ihn bei der Gebietskrankenkasse einreichen.

Wenn Sie nicht an Psychotherapie, sondern an Coaching interessiert sind, besuchen sie bitte www.schuetz.at/coach.